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Türen und Tore

Mit und ohne Brandschutzanforderungen

Sichere Brandschutzlösungen von der Beratung bis zur Wartung

Die Entstehung eines Brandes in einem Gebäude – besonders in einem industriell genutzten Gebäude – kann nie ganz ausgeschlossen werden. Daher fordert der Gesetzgeber den Einbau von feuerhemmenden Türen, die die Entstehung eines Brandes vorbeugen sowie deren Ausbreitung verhindern.

Wir bieten Ihnen herstellerunabhängige Komplettlösungen, welche von der Beratung und Projektierung über die Bereitstellung und Montage bis hin zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung reicht.

Die hohe Flexibilität unserer Mitarbeiter und deren kontinuierliche Weiterbildung ermöglichen uns, unmittelbar auf Ihre Bedürfnisse zu reagieren und Ihnen ein optimales Ergebnis zu garantieren.

Leben retten. Sachwerte schützen.

Warum Brand- und Rauchschutztüren für Sicherheit in Ihrem Unternehmen

Ein Brand kann niemals ausgeschlossen werden. Daher ist es umso wichtiger, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, die in einem tatsächlichen Brandfall das Feuer hemmt, es an der Ausbreitung hindert und die Rauchentwicklung auf ein Minimum reduziert. Damit wird wertvolle Zeit geschaffen, damit Menschen aus dem brennenden Gebäude evakuiert und die anrückende Feuerwehr mit verbesserten Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen kann.

Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind selbstschließende feuerfeste Türen , die rundherum umlaufend mit einer speziellen Dichtung ausgestattet sind, Diese verhindern ,dass quillt bei Hitze auf so, Rauch in die angrenzenden Räume gelangen.

Die IIG Group ist führender Experte in Brandschutz mit jahrelangen Praxiserfahrungen. Kontaktieren Sie uns gerne und teilen uns Ihre Anforderungen mit.

Prüfung und Wartung

Betreiber von Gebäuden sind verpflichtet, feuerhemmende Brandschutztüren und Rauchschutztüren zu verbauen und diese auch regelmäßig prüfen lassen. So wird gewährleistet, dass sie einwandfrei funktionieren und im Ernstfall auch problemlos schließen.

Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen

Die Prüfung erfolgt nach Herstellervorgaben bzw ASR A 1.7.

Normen und Richtlinien

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.7) gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren wieder. Sie konkretisiert Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten und dient als Leitlinie für Arbeitgeber. Türen in kraftbetätigten Toren müssen barrierefrei sein und Schlupftüren sollten vermieden werden.

DIN 31051 und TRBS 1203 sind weitere relevante Normen. Brandschutztüren müssen selbstschließend sein

Brandschutztüren in öffentlichen Gebäuden

Betreiber von Gebäuden, die von Menschen frequentiert werden, müssen sicherstellen, dass ein sorgfältiges Brandschutzkonzept vorliegt. Das beinhaltet auch eingebaute Brandschutztüren und Rauchschutztüren. Diese werden in ausgeschilderten Fluchtwegen und zwischen Brandabschnitten installiert. In Industriegebäuden werden diese Türen und Tore zusätzlich dort verbaut, wo ein erhöhtes Brandrisiko besteht (Heizungsräume, Tiefgaragen etc).

Installation einer Brandschutztür
Mitarbeiterschutz durch Installation von Rauchschutztüren

Rauchschutztürenverschaffen Zeit

Rauchschutztüren sind selbstschließende, feuerfeste Türen, die rundherum mit einer speziellen Dichtung ausgestattet ist. Diese quillt bei Hitze auf und verhindert so, dass Rauch in die angrenzenden Räume gelangen. Dadurch ist es Rettungskräften möglich, die ersten Paar Minuten ohne Atemmaske Leben zu retten.

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